Redaktionelle Freigabe für KI-gestützte Texte
Die menschliche Endkontrolle vor der Veröffentlichung, fachlich geprüft und schriftlich dokumentiert.
Sie haben einen Text mit ChatGPT, Claude, Gemini oder einem anderen Sprachmodell erstellen lassen und möchten ihn veröffentlichen? Bevor das geschieht, sollte ein Mensch mit fachlichem Urteilsvermögen ihn gelesen, geprüft, berichtigt und freigegeben haben, und zwar jemand, der für diese Prüfung mit seinem Namen einsteht. Diese Leistung nennt sich Imprimatur, der lateinische Ausdruck „es werde gedruckt“ bezeichnet im Verlagswesen seit jeher jenen Arbeitsschritt, in dem ein Mensch die Verantwortung für einen Text übernimmt und ihn zur Veröffentlichung freigibt. Seit August 2026 hat dieser Vorgang eine neue, rechtliche Bedeutung für all jene, die mit Texten arbeiten und diese veröffentlichen möchten, erhalten.
Wie diese Leistung anderswo heißt
Je nachdem, aus welchem Haus Sie kommen, kennen Sie diesen Vorgang möglicherweise unter einem anderen Namen. Gemeint ist stets dasselbe, nämlich die letzte fachliche Prüfung, bevor der Text sein Publikum erreichen darf: Druckfreigabe · Gut zum Druck · Veröffentlichungsfreigabe · Freigabe zur Vervielfältigung · Lektoratsfreigabe · Schlusszeichnung · finale redaktionelle Abnahme · Content-Freigabe · redaktionelle Kontrolle · menschliche Überprüfung · Human-in-the-Loop-Lektorat · Post-Editing mit Freigabe · Compliance-Lektorat · Konformitätsfreigabe.
Sofern Sie in Ihrem Haus einen weiteren Begriff dafür führen, nehme ich ihn in den Vertrag auf, damit die Bestätigung zu Ihrer Dokumentation passt.
Was die KI-Verordnung von Ihnen verlangt
Im August 2026 sind die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung in Kraft getreten. Sie betreffen nicht jeden Text, sondern vornehmlich solche, die mithilfe von KI erstellt wurden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse unterrichten – für diese Texte ist ein Hinweis auf ihre maschinelle Herkunft vorgesehen.
Art. 50 Abs. 4 der Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme vor, wonach die Kennzeichnung entfällt, sofern zwei Bedingungen zusammentreffen: Ein Mensch mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen hat den Text vor der Veröffentlichung geprüft, und eine natürliche oder juristische Person übernimmt die redaktionelle Verantwortung. Wie die Erläuterungen der Europäischen Kommission ausdrücklich festhalten, genügt eine bloße Rechtschreib- oder Grammatikprüfung dafür nicht, wohl aber ein vollumfängliches Fachlektorat.
Ebendiese Prüfung übernehme ich, und ich dokumentiere sie so, dass Sie sie gegenüber Dritten belegen können.
Was ich prüfe und bearbeite
Inhalt, samt Faktenprüfung. Ich verifiziere in der Vorlage genannte Fakten und konzentriere mich auf Behauptungen, die nicht zutreffen, auf Quellen, die es nicht gibt, auf Zahlen, die einander widersprechen, und auf Zusammenhänge, die lediglich plausibel klingen. Sprachmodelle erfinden (halluzinieren) derartige Passagen zuverlässig und formulieren sie besonders überzeugend, weshalb gerade die eindrücklichste Passage einer Nachprüfung bedarf.
Die maschinellen Muster. Wortschatz, Satzbau, Zeichensetzung und Dramaturgie gleiche ich mit jenen Merkmalen ab, an denen sich maschinell erzeugte Texte erkennen lassen. Sie erhalten ein kommentiertes Redigat, das sich auf maschinelle sprachliche Artefakte konzentriert und besonders holprige oder/und offensichtlich KI-generierte Passagen markiert. Beachten Sie: Die Leistung beinhaltet kein Lektorat und damit kein Umschreiben derartiger Passagen, das als eigene Leistung gebucht werden muss.
Die Dokumentation. Sie erhalten eine unterzeichnete Bestätigung, die Datum, Textumfang und Prüfumfang festhält.
Auf Wunsch eine Empfehlung zur Kennzeichnung. Ich lege dar, ob und wie ich den Text kennzeichnen würde, und formuliere den Hinweis für Sie.
Was diese Leistung nicht umfasst
Ich bin Lektorin und nicht Juristin. Ich berate Sie daher nicht rechtlich und beurteile nicht, ob Ihr Haus im Sinne der Verordnung als Anbieter oder als Betreiber gilt. Ich liefere die fachliche Prüfung selbst und ihre nachvollziehbare Dokumentation, während Sie über die Kennzeichnung entscheiden, allerdings auf einer belastbaren Grundlage.
Für wen sich die Freigabe lohnt
Sie richtet sich an Verlage, die von ihren Autor:innen eine Offenlegung verlangen und ihrerseits Gewissheit benötigen, an Redaktionen und Agenturen, die mit KI produzieren und ihren Kund:innen gegenüber haften, an Unternehmen mit Fachblogs, Kundenmagazinen und Wissensdatenbanken, an Institutionen, die Fachinformation veröffentlichen, und an Selfpublisher, denen nicht gleichgültig ist, was auf ihrem Titel steht.
So gehen wir vor
Sie senden mir die Vorlage und teilen mit, womit und in welchem Umfang gearbeitet wurde. Innerhalb von maximal fünf Werktagen erhalten Sie ein Angebot und einen Terminvorschlag für die Bearbeitung. Ich prüfe und bearbeite den Text, und Rückfragen zu Sachverhalten klären wir bei Bedarf laufend. Nach Bearbeitung übermittle ich Ihnen die bearbeitete Fassung, die Dokumentation und die unterzeichnete Bestätigung.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach Qualität und Umfang der Vorlage und wird beziffert, sobald ich den Gesamttext sichten konnte, da die Prüftiefe, die diese Leistung verlangt, keine Pauschale zulässt. Redaktionen und Agenturen betreue ich auf Wunsch laufend im Rahmen eines monatlichen Kontingents, das ich nach Normseiten bemesse.
Häufige Fragen
Lässt sich die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte umgehen?
Umgehen lässt sie sich nicht, und davon rate ich auch ab. Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung sieht allerdings vor, dass die Kennzeichnung entfällt, sofern ein Mensch den Text fachlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Wer diese Bedingung erfüllt, umgeht nichts, sondern erfüllt die Verordnung auf dem Weg, den sie selbst vorsieht.
Genügt es, wenn unsere Redaktion den Text selbst noch einmal liest?
Das kommt darauf an, wer liest und was dabei geschieht. Die Verordnung verlangt einschlägiges Wissen und fachliches Urteilsvermögen, wogegen ein rascher Durchgang mit der Rechtschreibprüfung ausdrücklich nicht genügt. Verfügt Ihr Haus über eine eigene Lektoratsabteilung, die vollumfänglich redigiert und dies dokumentiert, benötigen Sie mich nicht. Fehlt Ihnen die Dokumentation, springe ich gern ein.
Was unterscheidet die Freigabe von einem gewöhnlichen Lektorat?
Das Lektorat endet mit dem bearbeiteten Text, wogegen die Freigabe mit einer unterzeichneten Bestätigung endet, die festhält, wer wann was geprüft hat. Hinzu tritt die inhaltliche Nachprüfung, die bei maschinell erzeugten Vorlagen unerlässlich ist, da Sprachmodelle Sachverhalte erfinden und Lücken anhand statistischer Wahrscheinlichkeiten schließen, ohne dies anzuzeigen.
Arbeiten Sie auch mit Texten, die vollständig aus einem Sprachmodell stammen?
Ja, sofern Sie mir das vorab mitteilen. Ich benötige die Auskunft für die Kalkulation, zumal die inhaltliche Prüfung bei solchen Vorlagen erheblich mehr Zeit beansprucht als bei humangenerierten Texten.
Wie schnell geht das?
Das Angebot erhalten Sie wenige Tage nach Kontaktaufnahme. Die Bearbeitung selbst bemisst sich nach Umfang und Zustand der Vorlage, wobei ich für laufend betreute Häuser feste Zeitfenster reserviere.
Gilt die Verordnung auch für uns, wenn wir in Österreich sitzen?
Die KI-Verordnung gilt unmittelbar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch in Österreich. Ob und in welcher Rolle Ihr Haus betroffen ist, beurteilt Ihre Rechtsabteilung, während ich die fachliche Prüfung beisteuere.